Erstellt am 20.07.2026
Quelle: ÖGK- Magazin DGservice Nr. 2/Juni 2026
Für den Bereich Buschenschank wurden nunmehr auch bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgesetzt. Sie gelten ab 01.07.2026. Die mühevolle Verpflichtung, Trinkgeldaufzeichnungen zu führen, entfällt somit nun auch dort.
Lesen Sie mehr dazu hier:
https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.911574&portal=oegkdgportal
Den Text zu dieser Trinkgeldpauschale finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv/AVSV_2026_0036/AVSV_2026_0036.html
Hier geht es zu den amtlichen Erläuterungen dazu:
https://www.oegk.at/cdscontent/load?contentid=10008.807931&version=1784106356
Hier geht es zum großen ÖGK-Trinkgeld-FAQ:
https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.908881&portal=oegkdgportal