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Neue Trinkgeldpauschalen im Buschenschank

Erstellt am 20.07.2026

Quelle: ÖGK- Magazin DGservice Nr. 2/Juni 2026

Für den Bereich Buschenschank wurden nunmehr auch bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgesetzt. Sie gelten ab 01.07.2026. Die mühevolle Verpflichtung, Trinkgeldaufzeichnungen zu führen, entfällt somit nun auch dort.

Lesen Sie mehr dazu hier:

https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.911574&portal=oegkdgportal

Den Text zu dieser Trinkgeldpauschale finden Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv/AVSV_2026_0036/AVSV_2026_0036.html

Hier geht es zu den amtlichen Erläuterungen dazu:

https://www.oegk.at/cdscontent/load?contentid=10008.807931&version=1784106356

Hier geht es zum großen ÖGK-Trinkgeld-FAQ:

https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.908881&portal=oegkdgportal

Autor: Wilhelm Kurzböck