Erstellt am 28.07.2026
Im nachstehend verlinkten Artikel, der in der DGservice Nr. 2/2026 erschien, reagiert die ÖGK auf die jüngst ergangenen VwGH-Erkenntnisse zur Frage, wann freie Dienstnehmer NICHT dem ASVG unterliegen, weil zB ein Gewerbe angemeldet wurde.
Dabei überrascht ein Abschlussstatement, das zur Frage von fachspezifischen Vorträgen von Menschen, welche der "Gilde" der Freiberufler angehören (wie zB Steuerberater). Hier lässt die ÖGK - trotz fehlender Rechtsgrundlage - offenbar "Gnade vor Recht" ergehen:
https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.911620&portal=oegkdgportal