Erstellt am 03.08.2026
Kürzlich wurde unter anderem auch die BUAG-Novelle im Bundesgesetzblatt verlautbart.
Die BUAK hat auf Ihrer Homepage alle wesentlichen Änderungen übersichtlich dargestellt und dort, wo es notwendig erscheint, auch entsprechend detailliert (mit Verlinkungen) Informationen zur Verfügung gestellt.
Zu diesem Artikel geht es hier:
https://buak.at/die-buag-novelle-juli-2026/
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass man den Spenglerbetrieben die Karte "Du kommst aus dem Gefängnis frei" nun unter bestimmten Umständen zuspielt. Diese "Opting-Out"-Möglichkeit sollte man so bald wie möglich in Augenschein nehmen, weil sie wiederum nur heuer und nächstes Jahr bis jeweils 31.10. beantragt werden kann (mit Wirksamkeit per 1.1.2027 oder per 1.1.2028).
Ob im Einzelfall jeweils die technischen Voraussetzungen erfüllt sind (und damit ist ausnahmsweise nicht die Lohnsoftware gemeint), wird möglicherweise die Lohnverrechnung (ohne HTL-Abschluss) nicht selber gut beurteilen können. Daher wird auch die Weiterleitung der Information an die betreffenden Betriebe sehr wichtig sein.
Über die Anträge entscheidet die BUAK selbst (was in Wahrheit "grotesk" ist, aber das "BUAG-Spengler-Debakel sucht in Wahrheit ohnedies seinesgleichen).
Detaillierte Infos über dieses "Spengler-Opting-Out" finden Sie hier: