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Au-pair-Kräfte aus Sicht der Sozialversicherung

Erstellt am 04.08.2026

Au-pairs unterliegen als Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer grundsätzlich der Pflichtversicherung.

Bestimmte Entgeltbestandteile sind allerdings von der Beitragspflicht ausgenommen.

Welche das sind sowie weitere Infos zur Beschäftigung von Au-pair-Kräften finden Sie im nachstehend verlinkten Artikel aufbereitet:

https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.904633&portal=oegkdgportal

Autor: Wilhelm Kurzböck