Erstellt am 04.08.2026
Au-pairs unterliegen als Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer grundsätzlich der Pflichtversicherung.
Bestimmte Entgeltbestandteile sind allerdings von der Beitragspflicht ausgenommen.
Welche das sind sowie weitere Infos zur Beschäftigung von Au-pair-Kräften finden Sie im nachstehend verlinkten Artikel aufbereitet:
https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.904633&portal=oegkdgportal