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Ersatzweise BUAG-Winterfeiertagsvergütung führt NICHT zum Ruhen von AMS-Leistungen

Erstellt am 12.08.2026

VwGH vom 28.01.2026, Ro 2025/08/0002

§ 13j BUAG

So entschied der VwGH:

  • Die Bezahlung der "ersatzweisen Winterfeiertagsvergütung" durch die BUAK führt für sich genommen zum Vorliegen einer Vollversicherung.

  • Diese Auszahlung führt jedoch nicht dazu, dass ein parallel ausgeübtes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis auch der Vollversicherung unterworfen wird.

  • Zudem wird durch diese Leistung Arbeitslosigkeit nicht ausgeschlossen bzw. führt der Bezug dieser Leistung nicht zum Ruhen des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe.

Autor: Wilhelm Kurzböck