Erstellt am 12.08.2026
VwGH vom 28.01.2026, Ro 2025/08/0002
§ 13j BUAG
So entschied der VwGH:
Die Bezahlung der "ersatzweisen Winterfeiertagsvergütung" durch die BUAK führt für sich genommen zum Vorliegen einer Vollversicherung.
Diese Auszahlung führt jedoch nicht dazu, dass ein parallel ausgeübtes geringfügiges Beschäftigungsverhältnis auch der Vollversicherung unterworfen wird.
Zudem wird durch diese Leistung Arbeitslosigkeit nicht ausgeschlossen bzw. führt der Bezug dieser Leistung nicht zum Ruhen des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe.