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Sozialfonds für das Bewachungs- und Reinigungspersonal

Erstellt am 01.09.2026

Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 8/2026

  • Für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe oder in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung sind Beiträge an den Sozialfonds zu entrichten.

  • Seit 01.07.2026 sollten (theoretisch) die Beiträge an den zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt und von diesem an den Sozialfonds weitergeleitet werden.

  • Alles Wissenswerte zur Beitragsabrechnung erfahren Sie in der nachstehend verlinkten Zusammenfassung:

https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.912151&portal=oegkdgportal

Autor: Wilhelm Kurzböck