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Steuerbegünstigung bei Auslandsmontagen - Region ist nicht Land - Land ist nicht Region

Erstellt am 02.09.2026

BFG vom 30.06.2026, RV/4100213/2026

§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988

So entschied das BFG:

  • Die Steuerbegünstigung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 kann unter anderem dann zustehen, wenn die Arbeiten im Ausland überwiegend unter erschwerenden Umständen erfolgen (lit f dieser Bestimmung).

  • Als Beispiel heißt es dabei im Bereich des vierten Teilstrichs, dass diese Tätigkeiten "in einem Land erfolgen (müssen), in dem die Aufenthaltsbedingungen im Vergleich zum Inland eine außerordentliche Erschwernis darstellen".

  • Der Begriff „Land“ ist im staatsrechtlichen Sinn zu verstehen und bezeichnet ausschließlich einen souveränen Staat; Regionen oder sonstige Teilgebiete eines Staates alleine sind damit nicht gemeint.

  • Die Region "Transbaikalien" liegt in der "Russischen Föderation" und diese wiederum ist nicht in den ersten drei Spalten der DAC-Liste angeführt.

  • Aus diesem Grund blieb im vorliegenden Fall den Bezügen des Monteurs die Steuerfreiheit verwehrt.

Autor: Wilhelm Kurzböck