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Das Ende der Sachbezugsfreiheit für emissionsfreie arbeitgebereigene Kraftfahrzeuge ist eingeleitet - das Bundesgesetzblatt ist da! Hinweis auf WIKU Live-Webinar zu "Ausgewählten Praxisfragen betreffend Sachbezüge"

Erstellt am 11.09.2026

BGBl. I Nr. 272, ausgegeben am 11.09.2026

Es wird ab 2027 Anpassungen in Zusammenhang mit der Sachbezugsbewertung betreffend emissionsfreie Kraftfahrzeuge geben. Wie sehen diese denn aus?

§ 4 Abs. 1 Z 3 Sachbezugswerte-VO

  • Bis Ende 2026 beträgt der Sachbezugswert: NULL

  • Im Kalenderjahr 2027 beträgt er 0,375 % von den Anschaffungskosten, maximal jedoch € 180,00 (berechnet von € 48.000,00).

  • Ab dem Kalenderjahr 2028 beträgt er 0,625 % von den Anschaffungskosten, maximal jedoch € 300,00 (berechnet von € 48.000,00).

  • Wenn die nachgewiesene durchschnittliche monatliche Kilometerzahl den Wert von 500 nicht überschreitet, so gelten die halben Werte.

  • Diese Werte sind 2030 vom BMF zu evaluieren!

  • Es gibt hier keine Übergangsregelung, die auf den Zeitpunkt des Erwerbs des emissionsfreien Kraftfahrzeuges abstellt;

Diese Werte gelten auch für den Fall einer „Bezugsumwandlung“.

Die bisherigen Regelungen in § 4 Abs. 7 Sachbezugswerte-VO zur Berücksich-tigung von Arbeitnehmerkostenbeiträgen (bei Kraftfahrzeugen mit AW bis € 48.000,00 oder darüber) gelten auch in Bezug auf die emissionsfreien Kraft-fahrzeuge.

  • Besteht ein Fahrzeugpool ausschließlich aus emissionsfreien Kraftfahrzeugen, so beträgt der maximal mögliche Sachbezugswert

O im Kalenderjahr 2027: € 180,00;

Oim Kalenderjahr 2028: € 300,00.

WIKU-Anmerkung:

  • Keine Änderungen wird es in Bezug auf „Jobräder“ bzw. die damit verbundenen Bezugsumwandlungsmöglichkeiten sowie in Zusammenhang mit der Möglichkeit des abgabenfreien Ersatzes von Ladekosten, die der Arbeitnehmer aufgewandt hat, geben.

  • Ebenso bleibt die lohnabgabenrechtliche Rechtslage in Verbindung mit „Ladegeräten“ unverändert.

  • Auch die Möglichkeit zu einer begünstigten Bezugsumwandlung im Falle von emissionsfreien Kraftfahrzeugen soll weiterhin möglich bleiben.

Unter anderem zu diesem Thema wird es ein WIKU-Live-Webinar geben und zwar am 6.10.2026 von 9 bis 12:30 Uhr. Den Link dazu finden Sie hier:

https://www.wikutraining.at/blog/1683

Autor: Wilhelm Kurzböck