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Die Entwicklung der Altersteilzeitgeldrate bei kontinuierlicher Altersteilzeit bei Laufzeitbeginn vor und ab dem 1.1.2026 sowie ab dem 1.11.2026

Erstellt am 14.09.2026

Frage:

A) Eine Altersteilzeit (kontinuierliche Version) startete mit 1. Juli 2025.

B) Eine andere Altersteilzeit (kontinuierliche Version) startete mit 1. Jänner 2026.

C) Eine weitere Altersteilzeit (kontinuierliche Version) mit einem anderen Dienstnehmer startet mit 1. November 2026.

Wie entwickelt sich hier jeweils der Altersteilzeitgeld-Prozentsatz (die "Rate") während der Laufzeit?

Lösung:

  • A) Jene kontinuierliche Altersteilzeit mit Laufzeitbeginn vor dem 1.1.2026 weist einen Prozentsatz in Höhe von 90 % auf. Ab dem Zeitpunkt eines Korridorpensionsanspruchs (Anspruch auf Pension: ja; Pensionsbezug: nein, weil Altersteilzeitdienstverhältnis fortgesetzt wird) beträgt die ATZ-Rate 100 % für den Rest der Laufzeit.

  • B) Jene Altersteilzeit mit Laufzeitbeginn 1. Jänner 2026 weist bis Ende 2028 einen Altersteilzeitgeldprozentsatz in Höhe von 80 % auf. Ab 1. Jänner 2029 (sollte diese Altersteilzeit bis dahin noch "aufrecht" sein) steigt dieser Prozentsatz auf 90 %.

  • C) Die Altersteilzeit mit Laufzeitbeginn 1. November 2026 startet mit einem Altersteilzeitgeldprozentsatz in Höhe von 80 %. Dieser Prozentsatz verändert sich auch ab 1. Jänner 2029 nicht und bleibt für die gesamte Laufzeit bei 80 %.

Zusammengefasst bedeutet dies:

  • Kontinuierliche Altersteilzeiten mit Laufzeitbeginn ab dem 1.1.2026, jedoch vor dem 1.11.2026 weisen bis Ende 2028 eine Rate in Höhe von 80 % auf. Für die Zeit ab 1.1.2029 klettert diese auf 90 %.

  • Kontinuierliche Altersteilzeiten mit Laufzeitbeginn ab dem 1.11.2026 weisen eine durchgehende Altersteilzeitrate in Höhe von 80 % auf.

Autor: Wilhelm Kurzböck