Erstellt am 30.09.2026
Es ist eventuell wieder an der Zeit, ein paar Dinge "anzusprechen", bevor sie irgendeinem "Personenkult" oder sonstigen Umständen zum Opfer fallen (also in Vergessenheit geraten).
Denn irgendwann wird wieder eine Arbeitnehmervertretung zum Klassenkampf gegen die Arbeitgeber aufrufen und da sollte man eventuell noch ein paar andere Fakten aus der Gegenwart bzw. aus jüngerer Vergangenheit beleuchten, die zum drastischen Absinken des "Netto" aktuell entscheidend beitragen.
Wenn man sich das Einkommensteuergesetz ansieht, dann findet man dort jede Menge Befreiungen. Vor allem § 68 EStG 1988 (steuerfreie Überstundenzuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen), aber auch § 26 EStG 1988 und nicht zu vergessen der § 3 EStG 1988 (in beiden Fällen: Diäten, Nächtigungsgelder, Fahrtkostenersätze betreffend Diesntreisen) machen hier diesbezüglich schon "etwas her".
Und da sind wir genau auf dem Punkt: Was steht auf dem Papier und was macht der Staat damit, da viele Arbeitnehmer im Augenblick einen (unerklärlichen) Rückgang der Nettobezüge erleben?
Ein paar Beispiele aus der Praxis gefällig?
In vielen Firmen gibt es Gleitzeitmodelle und auch All-In-Entlohnungen. Beides hat bis dato friedlich neben einander koexistiert. Seit geraumer Zeit ist dort die Begünstigung für die Steuerbefreiung betreffend die Überstundenzuschläge "weg". Sie ist nicht aus dem Gesetz gefallen, nein, sondern wurde Opfer einer "strengen Auslegung". Die Stunden selber wurden in den meisten Fällen geleistet. Zum einen ist die Gleitzeitvereinbarung der Grund, aber auch dem "All-In" möchte man offenbar zu Leibe rücken (was ich auch irgendwie verstehen kann, aber welcher Arbeitnehmer hat sich das dann schon tatsächlich so aussuchen können). Dieses "netto" ist jedenfalls weg.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Spitälern, bei Fachärzten und bis vor kurzem auch bei Allgemeinmedizinern arbeiten ja unter sehr - sagen wir - intensiven Bedingungen. Was da schon vor Corona und danach auf sie eingeprasselt war, das kann man nur erahnen. Sehr viele von ihnen bekommen laut deren Kollektivverträgen oder anderen lohngestaltenden Vorschriften eine "Infektionszulage". Die hat die GPLB in den meisten Fällen "umgebracht". Man müsste durch Aufzeichnungen nachweisen (wohlgemerkt: irgendwie "mitschreiben"), wann man wem Blut abgenommen hat, Stuhl- oder Harnproben entgegengenommen hat, Kontrastmittel verabreicht hat etc. Bei Kinder- und den Allgemeinärzten hat der VwGH ein wenig "geholfen" (hin und wieder kommt da auch was Gescheites), dass die GPLB-Haltung (ist ja alles nicht so tragisch, was da schnieft und schneuzt) "verduften" durfte. Interessant ist übrigens, dass in den GPLB-Prüferempfehlungen steht, dass man Lohnabgabenprüfungen betreffend Ärzte eher beim Steuerberater machen sollte als vor Ort, damit man sich nicht "infiziert" (ist ja alles nicht so schlimm; nennt man das am Ende "Heuchelei"?). Auch bei der Strahlenzulage meint man, dass die Strahlungen ja "minimal" sind (zB. in Röntgeninstituten) und hat sich auch hier beim VwGH "ein blaues Auge" eingefangen. Wie "verschlagen" kann man eigentlich wirklich sein, bei gesundheitsgefährdenden Umständen zu Gunsten des Staats zu bagatellisieren? Das bedeutet aber dennoch, dass im medizinischen Bereich ebenfalls das "Netto" in vielen Fällen sinkt. Was früher ging, weil es im Kollektivvertrag stand, "sieht man heute ganz anders", weil man ja einen lückenlosen Arbeitslebensfilm über die Arbeitsumstände benötigt. Sonst wird nix mehr akzeptiert.
Die Rettungsfahrer, die zu Einsätzen fahren (Unfälle) oder Patienten ins Spital befördern, kämpfen um die Steuerfreiheit von deren SEG-Zulagen (ist ja dort auch alles nicht so schlimm bzw. geht sich eventuell das Überwiegen ganz knapp nicht aus) und um die Steuerfreiheit der Nachtarbeitszuschläge. Auch deren Gürtel wird möglicherweise ein Loch in die falsche Richtung rutschen (also enger geschnallt werden müssen). Das sind ja auch alles "Spitzenverdiener", von denen man sich das ja locker holen kann.
Arbeitnehmer, die auf Dienstreise sind (also weg von zu Hause und vor Ort) und auf dem Dienstort länger verweilen müssen (vielleicht sogar mehrere Jahre). War früher kein Problem, jetzt ist es zu wenig Mobilität (also die Anschauung lautet derzeit so), die dazu führt, dass man hier die Pflichtigkeit der Taggelder ausruft, obwohl alle Voraussetzungen, die im Gesetz stehen, erfüllt sind. Dieses Netto ist "gewaltig", das da vor die Hunde geht. Jene, die applaudieren, dass es eh in Ordnung ist, sind jene, die nicht auswärts arbeiten müssen oder zumindest nicht so, dass sie von den Familien getrennt leben. Das Motto der Prüfung: das treiben wir vor den Verwaltungsgerichtshof! Das schauen wir uns doch an. Da muss noch was gehen, was wir den Leuten wegnehmen können!
Begünstigte Auslandsmontage: Prüfer sagt: "ich wurde angewiesen, alles nachzuversteuern, obwohl ihr alles richtig gemacht habt in der Lohnverrechnung. Das ist eine Weisung von oben". Hintergrund: es geht um Bautätigkeiten weit weit weg. Und ein Erlass besagt, dass man Bau- und Montage als "erschwerend" ansehen kann und die Steuerbefreiung darauf stützen darf. Heute musst du einen Protokollisten mit auf Dienstreise dabei haben, der diese Verhältnisse mitprotokolliert. Und selbst dann werden die Aufzeichnungen angezweifelt, wenn man nicht laufend mitfilmt (wogegen möglicherweise die Datenschutzgrundverordnung spricht).
Wenn ein Fahrtenbuch nicht elektronisch geführt ist (also nicht via Satelliten), bringst du es heutzutage kaum mehr durch.
Elektrofahrzeuge werden nun zu pflichtigen Sachbezügen (ab 1.1.2027). Dies wiederum führt nicht nur zu einem niedrigeren Netto, sondern hat auch Auswirkungen auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, wenn man sich das E-Fahrzeug währen der Karenz behalten darf (was ja bisher kein Problem war aufgrund der Sachbezugsfreiheit). Da werden viele Folgethemen kommen. Ich weiß, dass dieses Thema zugleich auch ein Reizthema ist, weil vielen die Abgabenfreiheit hier ein Dorn im Auge war. Aber hier geht es auch um die Verlässlichkeit einer Finanzplanung. Die ist im Eimer, definitiv.
Monteure, die mit dem Montageauto aus Praktikabilitätsgründen heimfahren, damit sie am nächsten Morgen schneller auf Baustellen oder beim Kunden sind. Wehe man hat das Fahrzeug auch nur einen Millimeter privat bewegt. Dann klingelt die "Staatskasse". Dass hier Konflikte zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Buchhaltung bzw. Lohnverrechnung (Steuerberatung) ausbrechen, ist soweit auch klar.
Ein Teil der Weiterbildungsbeihilfe (Bildungskarenz) muss von Arbeitgebern in vielen Fällen direkt an den Arbeitnehmer gezahlt werden. Ich habe fast ein Jahr lang mich bemüht aufzuzeigen, dass dies Lohnnebenkosten erzeugt - eine AMS-Beihilfe!!!! Die Reaktion war, dass das ja in Anbetracht des Budgets praktisch wäre. Also auch die Empathiewerte sinken drastisch!
Das sind nur einige ganz wenige Beispiele aus der Praxis. In Wahrheit ist die Lohnabgabenprüfung dabei, alles, was an Begünstigung für Dienstnehmer (und natürlich auch für Dienstgeber) besteht, in der Praxis "abzumontieren" (auf dem Papier bleiben sie ja bestehen, aber in der Praxis sind sie weg).
Und damit verstehe ich jetzt einen Anruf, den ich vor 6 Jahren aus dem Finanzministerium erhielt (anonym) und mir mitteilte: "Eines kann ich Ihnen sagen. Ab jetzt wird es für die Betriebe richtig kompliziert werden" auf einmal viel besser. Aber ich hatte ja damals überhaupt keine Vorstellung, was da gemeint war. Aber da dürfte man schon den "Auftrag" zur kreativen Abgabeneintreibung erhalten haben bzw. war man sich damals schon bewusst, was "Corona" den Staat gekostet hat (koste es, was es wolle).
Interessant ist, dass nun die Arbeitnehmer schleichend immer mehr "draufzahlen", obwohl der Finanzminister ursprünglich aus einer Arbeitnehmerorganisation stammt.
Gesetzliche Änderungen werden in der Presse breitgetreten; diese Dinge hier landen nicht in der Presse, da sich die da keine Schlagzeile machen lässt. Denn da muss man wieder "Eggsberten" interviewen.
Als ich vor zwei Jahren zu einem Kurzinterview der ZIB 2 eingeladen wurde (betreffend das BUAG-Spengler-Debakel), da wollte ich noch auf eine steuerliche Randentwicklung des BUAG aufmerksam machen. Mit dem Hinweis, dass das die Zuseher nicht verstehen werden (es ging um das Jahressechstel) wurde dieser Beitragsteil dann nicht gebracht. Wird schon seine Gründe haben. Passt exakt zum Gesamtbild.
Es ist offenbar zuviel verlangt, dass man die Rahmenbedingungen im Sinne eines "Fairplay" offiziell für die Zukunft ändert, damit man sich auch darauf einstellen kann. Nein, es werden die Auslegungen rückwirkend geändert (für bereits abgelaufene Jahre) und damit auch die Unternehmen (also jene, die noch nicht in die Insolvenz geschlittert sind) teilweise in die Pleite getrieben, weil jene die hohen Summen, die sie nachzahlen, kaum stemmen können. Und dann wird darüber gestritten, ob man den IESG-Zuschlag erhöhen soll oder nicht, weil der Pleitfonds der Pleite entgegenläuft.
In der Presse werden die Dienstgeber, die hier Steuern nachzahlen möglicherweise dann als Steuerhinterzieher gebrandmarkt (es lebe die Presseförderung, die durch Steuergelder finanziert wird). Es ist natürlich zuviel verlangt, dass man differenziert, was die Gründe für derartige Nachzahlungen waren. Vielleicht sollte ich den Begriff "Steuerhinterzieher" gendern, wer weiß, ist ja auch nicht unwichtig.
Damit kommen aber auch die Personalverrechner in Misskredit, denn die müssen ja was falsch gemacht haben (würde ich ja auch glauben, wenn ich es nicht besser wüsste). Dass es sich hier seit 2008 um einen anerkannten Mangelberuf handelt und man deshalb Fachkräfte aus dem Ausland erhofft, das kann man sich einfach nicht mehr ausdenken.
In der politischen Diskussion konnte ich noch bei keiner einzigen Partei dieses große Thema der rückwirkenden Interpretationsänderungen bei Lohnabgabenprüfungen und das damit verbundene reduzierte Netto in irgendeiner Form ausmachen.
Ich bin ja gespannt, wann der erste Arbeitgeber sagt: ist gut, aber die Lohnsteuer, die ich nachzahle, hole ich mir von den Dienstnehmern (was sein gutes Recht ist).
Die Scheingefechtsthemen, welche den Mainstream beherrschen und so schön von der Realität ablenken, scheinen allen Beteiligten wichtiger zu sein als faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer, Wirtschaft und Finanzplatz Österreich.
Alles eine Frage der Priorität!
Eine Reform des § 68 EStG 1988 wurde uns ja nicht vor 2028 in Aussicht gestellt. Möglicherweise dient die jetzige Taktik einfach dazu, die Leute so zu zermürben, dass man danach dankend alles annimmt, was diese angespannte Situation beseitigt. In der Zwischenzeit ist "Staats-Ernte" angesagt.
Das hat alles mit Fairness absolut nichts zu tun.
Einmal pro Jahr versuche ich daran zu erinnern, was da eigentlich bei uns (also in unserem Bereich) im Moment so los ist.
Danke fürs Lesen!
Dieser Beitrag darf sehr gerne geteilt werden! Er wurde geschrieben in der Hoffnung, dass irgendwann einmal Fairness und Vernunft für ein faires Miteinander in der Arbeitswelt siegen werden. Ich glaube noch immer ganz fest daran! Denn jedes Pendel, das in eine Richtung schwingt, ändert auch wieder seine Richtung.