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Unterschreitung der Mindestbezugsdauer wegen Wohnsitzänderungsmeldeirrtums des Ehepartners

Erstellt am 05.10.2026

OGH 25.08.2026, 10 ObS 72/62z

§ 24b Abs. 4 KBGG

So entschied der OGH:

  • Wurde ein Kind vom Vater während des Kinderbetreuungsgeldbezuges der Mutter ohne deren Wissen versehentlich zu früh an der neuen Wohnsitzadresse angemeldet, so stand der Kindesmutter (durch diesen Irrtum des Lebenspartners) ab diesem Datum kein Kinderbetreuungsgeld mehr zu.

  • Betrug die Kinderbetreuungsgeldbezugsdauer bis zu diesem Datum weniger als 61 Kalendertage, so ist die Mutter dennoch nicht verpflichtet, das Kinderbetreuungsgeld, welches sie für diese Zeit bezogen hatte, zurückzuzahlen. Sie konnte nämlich im Zeitpunkt der Antragstellung davon ausgehen, dass sie diese Mindestbezugszeit überschreiten würde (erwerbsabhängiges Kinderbetreuungsgeld für die Dauer von 10 Monaten).

  • Dass der in § 24b Abs. 4 KBGG genannte Zeitrum unterschritten wurde, steht zwar fest, darf aber nicht "überschießend interpretiert" werden. Im hier zu beurteilenden Fall war die kurze Bezugsdauer durch das irrtümliche Meldeverhalten des Lebenspartners nicht von ihr zu beantworten, sodass deshalb eine Rückzahlung nicht in Frage kommt.

  • Der Kinderbetreuungsgeldbezug setzte aber auch erst wieder ab dem Datum ein, ab dem auch die Mutter sich an der neuen gemeinsamen Wohnadresse melderechtlich angemeldet hatte und dadurch auch nach außen hin wieder ein gemeinsamer Hauptwohnsitz ersichtlich war (der gemeinsame Hauptwohnsitz hatte immer bestanden, sowohl an der alten als auch an der neuen Adresse, nur beim Ummelden ging etwas schief).

Autor: Wilhelm Kurzböck