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Service-Entgelt - Einhebung

Erstellt am 07.10.2026

DGservice 3/2026, Seite 7

Wichtiger Hinweis: 

Das Service-Entgelt von voll versichert beschäftigten Pensionistinnen und Pensionisten ist durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber einzuheben.

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Autor: Wilhelm Kurzböck