Erstellt am 07.10.2026
OGH vom 19.08.2026, 8 ObA 26/26w
§ 17a BAG
So entschied der OGH:
Kommt es zu einer einvernehmlichen Auflösung eines Lehrverhältnisses während eines Krankenstandes, so mangelt es in § 17a BAG an einer Regelung, welche das Krankenentgelt für die Zeit nach dem Ende der Beschäftigung zuspricht (anders als nach dem EFZG oder dem Angestelltengesetz).
In Zusammenhang mit der Einführung der Regelung zum"Ausbildungsübertritt" (§ 15a BAG) im Jahr 2008 wurde in Zusammenhang mit der arbeitgeberseitigen Auflösung eine derartige Entgeltsfortzahlungspflicht über das Ende der Beschäftigung hinaus, wenn die Arbeitgeberkündigung während des Krankenstandes ausgesprochen wird oder wurde, ins Gesetz aufgenommen.
In Zusammenhang mit der einvernehmlichen Auflösung wurde im Jahr 2017 das Berufsausbildungsgesetz nicht angepasst.
Der OGH verneinte (mit ausführlicher Begründung) zudem das Vorliegen einer Lücke, die durch Analogie geschlossen werden müsste.