Erstellt am 08.10.2026
Nach dem Bericht der Tageszeitung "Kurier" vom heutigen Tag soll es bei der "U-Bahn-Abgabe" (Wiener Dienstgeberabgabe) mit Wirkung ab 1.1.2027 zu folgenden Änderungen kommen:
Auch freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 ASVG sollen in die Abgabenpflicht einbezogen werden und
Die bisherige Altersbefreiung ab 55 soll aufgehoben werden.
Zu diesem Bericht geht es hier:
Allerdings dürfte es in der Wiener Koalition Uneinigkeit geben und insoweit die geplante Änderung noch nicht wirklich fix sein: