Erstellt am 12.10.2026
Es gab bereits eine Rückmeldung durch das BMF, die meine bisherige Vermutung bestätigt, dass diese Mitarbeiterprämie steuerfrei bleiben kann, allerdings nur im Rahmen der vom KV gesteckten Grenzen.
Das BMF ortet (nach Ansicht der Fachgruppe) das Vorliegen von sachlichen Kriterien, die (berechtigterweise) zu unterschiedlichen Höhen (bei den Arbeitnehmern) führen können. Die steuerfreie Auszahlung einer freiwilligen Mitarbeiterprämie, die über die Verpflichtungen aus dem KV-Übereinkommen hinausgeht, ist derzeit mangels lohngestaltender Vorschrift nicht möglich.
Die nunmehrige Interpretation der Fachgruppe samt Link zur offiziellen Anfragebeantwortung durch das BMF finden Sie hier:
https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-hotel-gastgewerbe-2026