Erstellt am 14.10.2026
Rz 809 LStR 2002
Bei Bezug einer Teilpension gemäß § 4a APG steht aufgrund des aktiven Dienstverhältnisses ein Verkehrsabsetzbetrag zu. Die pensionsauszahlende Stelle hat daher bei Auszahlung einer Teilpension keinen Pensionistenabsetzbetrag zu berücksichtigen.