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Serie ELDA-Protokoll 2026 - SV-Teil - Beitrag Nr. 1: Niedriges Einkommen - spezielle Fallsituationen

Erstellt am 28.10.2026

Welche der beiden Übergangsregelungen betreffend ALV-DNA-Staffelung bei "niedrigem Einkommen" ist in folgenden Fällen anzuwenden:

Fallweise Beschäftigungen ab dem 1.1.2027 ==> kleine Übergangsregelung

"Übergänge" mit allen Rechten und Pflichten (zB. Konzernübertritt oder vertraglich mit dem Dienstnehmer vereinbarter Wechsel von Dienstgeber A zu Dienstgeber B mit allen Rechten und Pflichten, wobei jeweils das ursprüngliche Dienstverhältnis vor dem 1.1.2027 begonnen hat) ==> große Übergangsregelung

Anmerkung zu den "Übergängen":

Wenn die Beschäftigung fortgesetzt wird (anderes Beitragskonto im selben oder anderem Bundesland) und uns dieser Wechsel mit einer Ummeldung gemeldet wurde, dann geht der KV-Träger von einer durchgängigen Beschäftigung aus. Wenn allerdings eine neue Beschäftigung bei einem neuen Arbeitgeber vorliegt, ist die bisherige Beschäftigung zu beenden (Abmeldung) und eine Anmeldung für die neue Beschäftigung vorzunehmen.

Wechsel von Lehrverhältnis (mit Beginn vor dem 1.1.2027) in ein Arbeiter- oder Angestellten-DV (ab 1.1.2027) ==> diese Frage wurde von der ÖGK bereits im Sommer 2026 mit "große Übergangsregelung" beantwortet, wird aber derzeit ÖGK-intern erneut geprüft. Richtiger wäre wohl die Anwendung der "kleinen Übergangsregelung".

Das gesamte Protokoll zur SV gibt es übrigens hier:

https://www.elda.at/cdscontent/load?contentid=10008.811045&version=1793092778

Autor: Wilhelm Kurzböck