Erstellt am 28.10.2026
Frage:
Fallen für die neue Weiterbildungsbeihilfe (WBB) Lohnnebenkosten wie DB/DZ an?
Antwort BMF:
Beim Zuschuss zur Weiterbildungsbeihilfe handelt es sich um Arbeitslöhne iSd FLAG 1967, da diese direkt vom Dienstgeber bzw. von der Dienstgeberin an die DN überwiesen werden und die Dienstverhältnisse nicht beendet, sondern karenziert sind.
Unabhängig von der einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Zuschusses wie Arbeitslosengeld hat der Gesetzgeber hier keine Befreiung vom Dienstgeberbeitrag im FLAG 1967 vorgesehen, weshalb die Zuschüsse im Bereich des Dienstgeberbeitrages für die Beitragsgrundlage zu berücksichtigen sind.
Anmerkung:
Dies gilt sinngemäß auch für den Bereich der Kommunalsteuer.
Frage:
Muss ein Arbeitgeberzuschuss zur Weiterbildungsbeihilfe (15 %) am L16 bzw. Lohnkonto ausgewiesen werden?
Antwort BMF:
Ja.