Erstellt am 29.10.2026
ÖGK-Newsletter Nr. 10/2026 vom 29.10.2026
Auf Grund zahlreicher Anfragen informiert die ÖGK über die Befreiung von der AuftraggeberInnenhaftung (AGH).
Der vom Auftrag gebenden Unternehmen an das Dienstleistungszentrum-AGH zu zahlende Haftungsfreistellungsbetrag beläuft sich seit 01.01.2026 auf 40 Prozent (32 Prozent Sozialversicherung und acht Prozent Finanz) des geleisteten Werklohnes, wenn die Leistungserbringung in Form einer Arbeitskräfteüberlassung erfolgt.
Für die Beurteilung einer Arbeitskräfteüberlassung ist nicht das Vorliegen einer gewerbsmäßigen Überlassung entscheidend, sondern ob das tatsächliche Erscheinungsbild der Tätigkeiten dem einer Arbeitskräfteüberlassung entspricht.
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