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Serie ELDA-Protokoll 2026 - SV-Teil - Beitrag Nr. 2: Arbeits- und Entgeltsbestätigung Krankengeld - Änderungen ab 1.1.2027

Erstellt am 03.11.2026

Die Meldung der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld ist „historisch gewachsen“ und beinhaltet einerseits Daten, die nicht mehr benötigt werden, andererseits fehlen Angaben (z.B. wegen der zu geringen Anzahl für Wiederholungsgruppen)

Nicht mehr benötigte Angaben:

  • Zweiter Familienname, zweiter Vorname, akademischer Grad und Wohnort des Versicherten,
  • Tagesturnus,
  • Freitext zum Grund der Arbeitseinstellung,
  • Freitext für eine andere Regelung für arbeitsfreie Tage,
  • Explizite Angabe, ob das Beschäftigungsverhältnis gelöst wurde (wird)  gemeint ist nur Ja/Nein für die Auflösung, weil obsolet; die Felder für den „Grund der Auflösung“ bzw. für das „Datum der Auflösung“ bleiben,
  • Referenznummer.

Neue Angaben:

  • Referenzwert und Referenzwert der ursprünglichen Meldung
  • Stornogrund
  • Mailadresse des Herstellers
  • Telefonnummer des Ausstellers/Lohnverrechners

Hersteller und Aussteller der Arbeits- und Entgeltsbestätigung sind im Normalfall ein und dieselbe Person. Allerdingss wird oft als Hersteller der DG gemeldet und der echte Hersteller ist der Steuerberater; für den KV-Träger soll es einen kurzen Weg für die Kommunikation, also passende Kontaktdaten, geben.

  • Erweiterung der Angaben zur Vordienstzeit (Von/Bis) auf 4 Blöcke
  • Angabe (Ja/Nein) zum Schichtdienst
  • Erweiterung der Angaben zu anrechenbaren Vorerkrankungen (Von/Bis) auf 20 Blöcke
  • Erweiterung der Angaben zum Bezug (Von/Bis/Betrag) auf 12 Blöcke
  • Sachbezugsbetrag
  • Prozentangabe zum freiwilligen Entgelt
  • Erweiterung der arbeitspflichtigen Feiertage auf 10
  • 4 Blöcke für die Winterfeiertagsentschädigung (Von/Bis) ==> hier sind jene Winterfeiertage zu melden, die während des Krankenstandes bezahlt werden.

Umstrukturierung der Datenfelder:

Durch die wiederkehrenden Änderungen wurden die Datenfelder kategorisiert und neu strukturiert.

Stornogrund: Diese Angabe wird für die Nachvollziehbarkeit benötigt, damit die ÖGK eruieren kann, ob es zu einer Neuausstellung kommt.

Wichtig ist für den KV-Träger vor allem der Grund „volle EFZ für gesamte AU“, damit er weiss, dass es zu keiner Neuausstellung kommt und keine unnötige Kontaktaufnahme mit dem Aussteller erfolgt

Mailadresse / Telefonnummer des Herstellers:

Soll vom jeweiligen Hersteller sein, je nachdem ob es sich um einen Lohnverrechner oder den Dienstgeber selber handelt. Bestenfalls ein/e direkte/r Ansprechpartner/in.

Autor: Wilhelm Kurzböck