Erstellt am 05.08.2024
Die Kombination aus mehrmonatigem Durchrechnungszeitraum oder mehrmonatiger (oft ganzjähriger) Gleitzeitvereinbarung und monatlicher Überstundenpauschale bzw. monatlichen All-in und der Wunsch, die Zuschläge monatlich nach § 68 EStG 1988 steuerbegünstigt abrechnen zu können, eilt einem Fiasko entgegen.
Dazu darf ich auf einen Forumsdialog von mir heute verweisen, wo Sie viele Details finden:
Desweiteren dürfte auch bei der Fachgruppe "Tourismus und Freizeitwirtschaft" bereits der laute Hilfeschrei der MItgliedsbetriebe eingelangt sein, die aktuell darüber informieren:
Zusätzlich glauben viele, dass der KV-Abschluss per 1.11.2024 in der Gastronomie schon in trockenen Tüchern ist. Das Gegenteil ist der Fall: alles ist möglich: vom viel detailreicheren Abschluss als schon Ende Februar 2024 in den Medien kundgemacht bis hin zum Platzen dieser Lohnrunde.