Erstellt am 06.11.2026
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/was-der-kollektivvertrag-nicht-kann/
Der Hintergrund (den man aus dem Urteil nicht herauslesen kann; den Fall kenne ich zufällig):
Eine Arbeitnehmerin versuchte, eine Arbeitszeitreduktion bei ihrem Arbeitgeber zu erreichen, da ihr Ehepartner schwer erkrankt war. Ihr Arbeitgeber wollte diesem Vorhaben nicht zustimmen und dann wurde der "Ausweg" der im Kollektivvertrag (Handelsangestellte) verankerten "Anspruchs-Altersteilzeit" ausprobiert.
Keine Wertung meinerseits, aber eine sehr traurige Ausgangssituation. Jetzt wissen wir mehr. Der Arbeitnehmerin hat es insgesamt nichts genützt