Erstellt am 08.11.2026
Zwei Änderungen betreffend die Wiener Dienstgeberabgabe scheinen nun fix zu sein:
Freie Dienstverhältnisse nach § 4 Abs. 4 ASVG fallen mit Wirkung ab 1.1.2027 neu unter diese Regelung der Wiener Dienstgeberabgabe;
Die Altersbefreiung (ab 55 Jahren) entfällt mit 1.1.2027.
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