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Kollektivvertragsabschlüsse KW 12/2024

Erstellt am 22.03.2024

A) Banken und Bankiers - KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit KV-Ermächtigung zur Vereinbarung von Mitarbeiterprämien

  • Erhöhung der KV-Gehälter um 7,25 % zuzüglich EUR 37,50 = 8,30 % auf den Referenzwert
  • Erhöhung der Kinderzulagen um 8,3 %.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 9 %.
  • Überbindung des Ergebnisses auf die BV-Sparkassen
  • Die Valorisierung wird für die Bank Austria angewandten Schemabezüge einschließlich der Ausgleichsstufen aus der BV 69 in vollem Umfang wirksam
  • Aufnahme einer Ermächtigung im KV für freiwillige Mitarbeiterprämien gemäß § 124b EstG für das Kalenderjahr 2024

B) Floristen und Blumeneinzelhändler - KV-Abschluss per 1.3.2024

  • Erhöhung der Mindestlöhne um 8,3%
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 8,3%
  • Neuer Mindestlohn: € 1.841,10

C) Hypothekenbanken - KV-Abschluss per 1.4.2024

  • Erhöhung der KV-Gehälter um 7,25 % zuzüglich EUR 37,50 = 8,30 % auf den Referenzwert
  • Erhöhung der Kinderzulagen um 8,3 %.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 9 %.
  • Überbindung des Ergebnisses auf die BV-Sparkassen
  • Die Valorisierung wird für die Bank Austria angewandten Schemabezüge einschließlich der Ausgleichsstufen aus der BV 69 in vollem Umfang wirksam
  • Aufnahme einer Ermächtigung im KV für freiwillige Mitarbeiterprämien gemäß § 124b EstG für das Kalenderjahr 2024

D) Maschinenring-Service Genossenschaft NÖ-W - KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit Mitarbeiterprämie

  • Die KV-Lohnsätze werden um 7,0 % erhöht, die IST-Lohnerhöhung beträgt 6,8%
  • Lehrlingseinkommen und Praktikantenentschädigung werden um 7,0 % erhöht
  • Die Möglichkeit einer MitarbeiterInnenprämie für 2024 wurde vereinbart
  • Mindestlohn: € 1.861,90

E) Raiffeisen-Lagerhäuser Kärnten - KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit Mitarbeiterprämie

  • Die KV-Gehälter und -Löhne werden um +7,3 % erhöht und auf die nächsten 50 Cent aufgerundet.
  • Für Hilfskräfte beträgt das Einstiegsgehalt € 2.039,00 und für Fachkräfte in der niedrigsten Kategorie € 2.142,00.
  • Für den Zeitraum April 2024 bis März 2025 wird von den Werten ein Betrag von € 35,70 abgezogen.
  • Zum 31.03.2024 bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um durchschnittlich +8 % angehoben und betragen
  1. LJ € 880,00
  2. LJ € 1.060,00
  3. LJ € 1.380,00
  4. LJ € 1.450,00
  • Die Beschäftigten erhalten mit dem Aprilgehalt (bzw. Neueintritte bis Dez. 2025 mit der ersten Gehaltsauszahlung) eine Mitarbeiter:innen-Prämie in der Höhe von € 500,00 (aliquot je nach Beschäftigungsausmaß bzw. Anstellungsdauer).

F) Sparkassen - KV-Abschluss per 1.4.2024 - mit KV-Ermächtigung zur Vereinbarung von Mitarbeiterprämien

  • Erhöhung der KV-Gehälter um 7,25 % zuzüglich EUR 37,50 = 8,30 % auf den Referenzwert
  • Erhöhung der Kinderzulagen um 8,3 %.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 9 %.
  • Überbindung des Ergebnisses auf die BV-Sparkassen
  • Die Valorisierung wird für die Bank Austria angewandten Schemabezüge einschließlich der Ausgleichsstufen aus der BV 69 in vollem Umfang wirksam
  • Aufnahme einer Ermächtigung im KV für freiwillige Mitarbeiterprämien gemäß § 124b EstG für das Kalenderjahr 2024

G) Zuckerindustrie - Arbeiter - KV-Abschluss per 1.3.2024

  • Erhöhung der Lohntafel um 7,33%
  • Erhöhung der DAZ um 7,33%
  • Erhöhung sämtlicher Zulagen/Zuschläge um 7,33%
  • Gründung von Arbeitsgruppen für Verbesserung bez. herausragender Leistungen für Lehrlinge, für DAZ neu-DAZ alt sowie für Beschreibung der Lohngruppen

Ab 01.03.2025

  • Abschluss der durchgerechneten Inflation 02/2024 – 01/2025 + 0,5% auf alle lohn- und gehaltsrelevanten Bestandteile
  • Neuer Mindestlohn: € 2.151,12
Autor: Wilhelm Kurzböck