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Kein Krankengeld während unbezahltem Urlaub (Beitrag ist frei zugänglich)

Erstellt am 25.03.2024

OGH vom 13.02.2024, 10 ObS 1/24f

§ 122 ASVG

So entschied der OGH:

Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines unbezahlten Urlaubs bzw. reicht eine Krankheit, die vor dem unbezahlten Urlaub begonnen hatte, in die Zeit des unbezahlten Urlaubs hinein, so besteht kein Anspruch auf Krankengeld gegenüber dem Versicherungsträger.

Als Folge der Vereinbarung des unbezahlten Urlaubs tritt auch kein Einkommensverlust ein, der durch den Krankenstand verursacht wurde.

Es besteht auch kein Unterschied, ob der **unbezahlte Urlaub maximal für die Dauer eines Monats **vereinbart wurde (aufrechte Pflichtversicherung) oder ob die Dauer des unbezahlten Urlaubs **für eine längere Zeit als einen Monat **vereinbart wurde (keine aufrechte Pflichtversicherung) ==> siehe dazu auch WPA 4-5/2024, Artikel Nr. 125/2024.

Autor: Wilhelm Kurzböck