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Pension und Erwerbstätigkeit: Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung - Verrechnung

Erstellt am 29.03.2024

ÖGK-Newsletter Nr. 4/März 2024

Den kompletten Artikel dazu finden Sie im nachstehend verlinkt:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.898190&portal=oegkdgportal

Auszug daraus:

Die Verrechnung erfolgt im Verrechnungsbasis Typ RP "Allgemeine Beitragsgrundlage für PV-Reduktion" mittels des Abschlages A 22 "Reduktion DN-Anteil PV". Der somit teilweise entfallende Dienstnehmeranteil zur PV findet nur bei der allgemeinen Beitragsgrundlage und nicht auch bei den Sonderzahlungen statt.

Anmerkung:

Es ist aber auch ein Betrag darunter zulässig, damit kann im Fall einer mehrfachen Erwerbstätigkeit eine Rückzahlung durch die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer vermieden werden.

Bitte beachten Sie: Für bereits übermittelte mBGM für die Monate Jänner bis März 2024 ist eine Aufrollung durchzuführen. Übermitteln Sie daher eine Storno-mBGM und erstatten eine neue mBGM.

**Hinweis: ** Wenn Sie bei der Meldungserstattung die ELDA-Software oder ELDA-Online benutzen, ist die Verrechnung des Abschlages mittels mBGM ab 10.04.2024 möglich. Sobald in der ELDA-Software die neue Version vorliegt, werden Sie darauf hingewiesen. Nach Durchführung des erforderlichen Updates der ELDA-Software ist die Verrechnung der Minderung des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung möglich.

Autor: Wilhelm Kurzböck