Erstellt am 04.10.2024
Nach den Angestellten haben nun auch die Arbeiter nach dem Bäcker-KV einen befristeten Zusatzkollektivvertrag für das Kalenderjahr 2024 erhalten, über welchen es die Möglichkeit (nicht die Pflicht) gibt, abgabenfreie Mitarbeiterprämien mit der Arbeiterbelegschaft zu vereinbaren.
Zum Text des Zusatz-KV geht es hier:
https://www.wko.at/kollektivvertrag/mitarbeiterpraemie-baeckergewerbe-arbeiter-2024