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Urteil des BAG (Deutschland) - Mitarbeiterüberwachung im Krankenstand durch vom Arbeitgeber beauftragte Detektei kann Verstoß gegen DSGVO bedeuten

Erstellt am 08.11.2024

Ein höchstgerichtliches arbeitsrechtliches aktuelles Urteil aus Deutschland (vom BAG): die Überwachung eines Arbeitnehmers während des Krankenstandes durch eine vom Arbeitgeber beauftragte Detektei kann einen Verstoß gegen die DSGVO bedeuten und dem Arbeitnehmer einen "immateriellen Schadenersatz" bescheren!

Ich denke, dass in Österreich die Uhren da nicht wirklich anders laufen werden.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/dsgvo-schadensersatzanspruch-wegen-ueberwachung_76_635632.html

Autor: Wilhelm Kurzböck