Erstellt am 20.11.2024
BFG vom 25.10.2024, RV/5100204/2024
§ 16 Abs. 1 EStG 1988
§ 20 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988
So entschied das BFG:
Damit die Anschaffungskosten der vom Arbeitnehmer selbst angeschafften Wallbox zum Aufladen des arbeitgebereigenen emissionsfreien PKW an seiner Wohnadresse in weiterer Folge als Werbungskosten Berücksichtigung finden können, bedarf es einer nahezu ausschließlich beruflichen Nutzung dieses Fahrzeuges, was wiederum durch entsprechende Aufzeichnungen (Fahrtenbücher) nachzuweisen ist.
Selbst wenn seit 1.1.2023 die Möglichkeit besteht, derartige Anschaffungskosten abgabenfrei von Arbeitgeberseite ersetzen zu lassen bzw. vom Arbeitgeber eine derartige Wallbox dem Arbeitnehmer (abgabenfrei) zur Verfügung zu stellen, so hat es der Gesetzgeber bis dato verabsäumt, eine entsprechende Regelung für den Bereich der Werbungskosten zu treffen.
Somit ist hier eine Geltendmachung als Werbungskosten nicht möglich.