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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Teilzeitmehrarbeitsvergütung ohne Überstundengleichstellung - Verfahren in Deutschland nun abgeschlossen!

Erstellt am 20.12.2024

Nun hat das deutsche Bundesarbeitsgericht das EuGH-Urteil auf nationaler (deutscher) Ebene umgesetzt.

Für Österreich hat dies vorläufig noch keine direkten Auswirkungen, solange nicht aus Österreich ein Fall (ev. über den OGH) beim EuGH landet, wenn nicht der OGH selber befindet, dass eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten aufgrund der Luxemburger Steilvorlage gegeben ist.

Mehr zu diesem Rechtsfall finden Sie hier:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/diskriminierung-von-teilzeitbeschaeftigten-beim-entgelt_76_554760.html

Hier geht es zur BAG-Pressemitteilung:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/diskriminierung-von-teilzeitbeschaeftigten-bei-ueberstundenzuschlaegen/

Autor: Wilhelm Kurzböck