Erstellt am 27.01.2025
Zuletzt gab es Unsicherheiten in Bezug auf die L 16-Erfassung von Kinderbetreuungskostenzuschüssen sowie der abgabenfreien Ladekostenersätze.
Für das Kalenderjahr 2024 sind Kinderbetreuungskostenzuschüsse unter "sonstige steuerfreie Leistungen" am L 16 für das Jahr 2024 zu erfassen.
Für das Kalenderjahr 2025 landen die abgabenfreien Kinderbetreuungskostenzuschüsse in einer eigens dafür neu geschaffenen Zeile.
Die abgabenfreien Ladekostenersätze bzw. der abgabenfreie Betrag (max. € 2.000,00) betreffend die Anschaffung einer Ladeeinrichtung sind erst ab der Lohzettelversion für 2025 fix am L 16 (in den Kalenderjahren davor natürlich sehr wohl auf dem Lohnkonto) zu erfassen.
Diese Rückmeldung erhielt ich heute aus der Finanzverwaltung mit Berufung auf die Kommunikation durch ELDA.