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Barrierefreiheitbesauftragte dürfen zugleich auch Behindertenvertrauenspersonen sein

Erstellt am 27.01.2025

Seit dem 1.1.2025 müssen Unternehmen, die mehr als 400 Arbeitnehmer beschäftigten, Barrierefreiheitsbeauftragte samt Stellvertretung bestellen.

In meinen gemeinsamen Schulungen mit Rainer Kraft (Vorlagenportal) haben wir gemeinsam die Ansicht vertreten, dass eine derartige Bestellung auch wirksam eine Behindertenvertrauensperson umfassen kann (wenn diese zustimmt). In der Ausgabe Nr. 1/2025 habe ich diese Vermutung auf Seite 48 getätigt.

Nun hat auch - über Anfrage von Rainer Kraft - das zuständige Ministerium das BMAW unsere Vermutung vollinhaltlich bestätigt und dabei neben noch geäußert, dass es hier keinerlei Meldepflichten und Überprüfungen gibt (was so eindeutig aus dem Gesetz hervorgeht) und dass man bei Behindertenvertrauenspersonen bzw. bei begünstigt Behinderten auch auf die dadurch entstehende "zusätzliche Arbeitsbelastung" achten sollte.

Das Vorlagenportal hat sich dazu ebenfalls bereits geäußert und zwar hier:

https://www.vorlagenportal.at/behindertenvertrauensperson-darf-gleichzeitig-barrierefreiheitsbeauftragter-sein/

Autor: Wilhelm Kurzböck