Erstellt am 28.01.2025
Quelle: DGservice Nr. 4/2024
Frage:
Eine Mitarbeiterin war vom 01.10.2024 bis 20.10.2024 in unserem Unternehmen beschäftigt. Sie wird vom 15.01.2025 bis 31.01.2025 erneut bei uns angestellt. Wann beginnt in diesem Fall die Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorge (BV)?
Lösung:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.900791&portal=oegkdgportal