Erstellt am 04.02.2025
BFG vom 19.12.2024 RV/3100544/2017
Das hat uns noch gefehlt.
Nun platzt uns das BFG mit einem Erkenntnis herein, wonach das Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs. 5 ARG nicht steuerfrei nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 wäre, sondern steuerpflichtig (also so wie das nach dem Entgeltsausfallsprinzip zu bezahlende Feiertagsentgelt).
Das Ganze stammt aus einer Lohnabgabenprüfung aus dem Kalenderjahr 2011 (!). Damals gab es in der Tat massive Gerüchte, wonach das Feiertagsarbeitsentgelt steuerpflichtig sein sollte, die Finanzverwaltung hat diese Wertung allerdings nicht in ihre LStR 2002 aufgenommen.
Ich werde bei der Finanzverwaltung nachfragen (lassen), ob die Praxis dieses Erkenntnis umsetzen muss (soll) oder ob man hier "tolerant" sein möchte. Ob dieser Fall zum VwGH geht, ist noch nicht absehbar. Die Revision wurde jedenfalls nicht zugelassen.