Erstellt am 06.02.2025
BFG vom 10.01.2025, RV/2100765/2024
§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG
So entschied das BFG:
Steht für die Anschaffung eines PKW der Vorsteuerabzug nicht zu (§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994), so würde die Mehrwertsteuerbelastung des Ausgangsumsatzes (Überlassung an Dienstnehmer gegen Entgelt) zu einer systemwidrigen Doppelbesteuerung führen und hat - wie in Rz 1931 UStR vorgesehen - aus unionsrechtlich systematischen Gründen zu unterbleiben.