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Werbungskosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar - Übertragung des Überschreitungsbetrages in das Folgejahr

Erstellt am 06.02.2025

BFG vom 07.01.2025, RV/7101397/2024

Bei Überschreitung des Höchstbetrages gemäß § 16 Abs. 1 Z 7a EStG 1988 kann der Überschreitungsbetrag in einem Folgejahr nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer in diesem Folgejahr zumindest 26 Homeoffice-Tage geleistet hat.

Autor: Wilhelm Kurzböck