Erstellt am 19.02.2025
OGH vom 19.11.2024 10 ObS 85/24h
§ 24 Abs. 2 KBGG
So entschied der OGH:
Befand sich eine Arbeitnehmerin während ihrer Schwangerschaft über längere Zeit im Krankenstand, sodass sie jedenfalls für eine Dauer von mehr als 2 Wochen volles Krankengeld vom Versicherungsträger bekam und somit vom Arbeitgeber kein sv-pflichtiges Krankenentgelt mehr zu leisten war, hatte sie in weiterer Folge dadurch keinen Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, sondern „nur“ auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld.
Dass die Arbeitnehmerin erst zu einem relativ späten Zeitpunkt einen vorzeitigen Mutterschutz fachärztlich zugesprochen bekam und der Zustand, welcher zu diesem vorzeitigen Mutterschutz geführt hatte, de facto auch während des gesamten Zeitraumes des Krankenstandes vorgelegen war, führt zu keinem anderen Ergebnis, da faktisch für mehr als zwei Wochen (nur) ein Krankengeld gebührt hatte.