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WIKU-Serie: das Regierungsprogramm 2025 - 2029 und seine Auswirkungen auf die Personalverrechnung - Teil 1 - die Verlängerung der Mitarbeiterprämie und Gedanken zur LV-Fairness

Erstellt am 04.03.2025

Auf Seite 24 des Regierungsprogramms findet man eine handfeste Überraschung.

Dort heißt es wörtlich:

Steuerfreie MA-Prämie

Einführung einer verbesserten steuerfreien MA-Prämie (bis zu EUR 1.000, freigestellt, nicht gesatzt), für 2025 & 2026 werden dafür je EUR 125 Mio. zur Verfügung gestellt.

Für eine etwaige Verlängerung erfolgt eine Evaluierung.

Positiv finde ich, dass man die Mitarbeiterprämie "verbessern" möchte. Die Anbindung an den Kollektivvertrag, die uns durch das Kalenderjahr 2024 begleitet hatte, wird glücklicherweise der Vergangenheit angehören, zumal manche Kollektivvertragspartner hier mit Sudoku-Versionen geglänzt haben (ich kann mich da lebhaft an den Ärzteangestellten-KV in Wien erinnern).

Wichtig fände ich, dass man die Mitarbeiterprämie frei von GPLB-Fußangeln macht. Die zuletzt häufig anzutreffende Tendenz nämlich , dass man sich lange, nachdem die Lohnverrechnung die Auszahlung vorgenommen hat, dann Auslegungsphantasien zu Lasten aller Beteiligten (Dienstgeber und Dienstnehmer) und zugunsten der Staatsfinanzen erträumt, sollte man im Sinne einer Abrechnungssicherheit dort lassen, wo sie hingehören ("wo der Pfeffer wächst").

Wenn Arbeitgeber nämlich dann bei Arbeitnehmern regressieren (was sie ja im Bereich der Lohnsteuer dürfen und was ich vermehrt in Zusammenhang mit den "Planierungsversuchen" betreffend SEG-Zulagen im Bereich des § 68 EStG 1988 angetroffen habe), dann nehmen die Dramen richtig ihren Lauf. Der GPLB-Prüfer meint, dass er nun so prüfen muss, der Arbeitgeber oder Steuerberater steht nun blöd da und man sucht einen Schuldigen (im Sinne des Gendergedankens: auch eine Schuldige).

An anderer Stelle im Regierungsprogramm liest man ja wieder einmal von der "Vereinfachung in der Personalverrechnung". Es würde schon ausreichen, wenn man uns garantiert, dass die Regeln, auf Basis derer wir abrechnen, nicht dauernd rückwirkend umgestoßen werden. Im Sommer kommt ein Gesetz und einen Tag vor Weihnachten die BMF-Auslegung über dien Wartungserlass, der Überlegungen auslöst, doch irgendwann einen "Remote-Viewing-Kurs" zu belegen.

Nachverrechnungen, weil man gegen Aufzeichnungspflichten und bestehende Richtlinien verstößt: ok. Aber Nachverrechnungen für abgelaufene Jahre, nachdem einen Tag vor Weihnachten die Richtlinien geändert wurden (wohlgemerkt: für bereits längst abgelaufene Jahre) oder ohne Richtlinienänderungen einfach neue Auslegungen bei GPLB-Prüfungen angewandt werden, sind entschieden abzulehnen. Das hat mit Fairness nur bedingt etwas zu tun, sondern wirkt eher wie ein Hinterhalt. Das ist so, als ob man mitten während eines Fußballspiels die Regeln ändern würde (was bei der Auslegung des "Handspiels" manchmal den Anschein hat) oder der VAR Monate nach dem Spiel eine Entscheidung trifft.

Hier gehört angesetzt und nicht das GPLB-Körberlgeld noch mehr angeheizt.

Es klingen nämlich die Aussagen aus der Politik immer recht eindrucksvoll, was man alles gewährt und einrichtet (respektive vom Zettel runterliest bei der Pressekonferenz). Aber die quietschende Hintertür (nicht die aus der Hofburg), durch welche dann die GPLB den Rückfluss aus den zuvor dargestellten Motiven heraus einleitet, muss definitiv in Zukunft zugesperrt bleiben.

Vermutlich wird bei der Mitarbeiterprämie in erster Linie der abgabenrechtliche Bereich im Detail geregelt werden. Beim arbeitsrechtlichen Bereich bleiben wir uns wahrscheinlich wieder selbst überlassen und erinnern uns an mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen aus 2024, wonach derartige Leistungen trotz Abgabenfreiheit zum arbeitsrechtlichen Entgelt zählen und somit möglicherweise Folgen dergestalt auslösen, dass sie bei der Abfertigung ALT, bei der Urlaubsersatzleistung, eventuell auch bei Sonderzahlungsberechnungen (dort dann jeweils "pflichtig") berücksichtigt werden müssen.

Also insgesamt hoffe ich auf ein "Nicht weiter so", wohl ahnend, dass es ein frommer Wunsch bleiben wird.

Autor: Wilhelm Kurzböck