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WIKU-Serie: das Regierungsprogramm 2025 - 2029 und seine Auswirkungen auf die Personalverrechnung - Teil 3 - § 68 EStG 1988 und der "Sankt Nimmerleinstag"

Erstellt am 06.03.2025

Die Begünstigung für „Überstunden“ bzw. „Zuschläge“ soll steuerlich „besser begünstigt“ werden.

Die Detailregelungen sollen im Zuge der Sozialpartnerschaft gemeinsam mit der Bundesregierung entwickelt werden.

Im Klartext: der § 68 EStG 1988 soll novelliert werden.

Wie ist unbekannt.

Wann: frühestens ab 2027 und zudem unter Budgetvorbehalt (also zum Tage des heiligen Sankt Nimmerleins). Bis dahin darf die Finanzverwaltung möglicherweise noch ungehindert "ernten". Auch so kann ein Budget saniert werden, wenn man die richtigen Erntehelfer hat.

Autor: Wilhelm Kurzböck