Erstellt am 06.03.2025
Die Begünstigung für „Überstunden“ bzw. „Zuschläge“ soll steuerlich „besser begünstigt“ werden.
Die Detailregelungen sollen im Zuge der Sozialpartnerschaft gemeinsam mit der Bundesregierung entwickelt werden.
Im Klartext: der § 68 EStG 1988 soll novelliert werden.
Wie ist unbekannt.
Wann: frühestens ab 2027 und zudem unter Budgetvorbehalt (also zum Tage des heiligen Sankt Nimmerleins). Bis dahin darf die Finanzverwaltung möglicherweise noch ungehindert "ernten". Auch so kann ein Budget saniert werden, wenn man die richtigen Erntehelfer hat.