Erstellt am 07.03.2025
Für Personen in einer echten Alterspension (keine vorzeitige Alterspension) soll ein neues Zuverdienstmodell durch die Bundesregierung mit den Sozialpartnern entwickelt werden.
Dabei sind folgende Eckpunkte maßgeblich:
Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.
Dienstgeberinnen und Dienstgeber entrichten den halben Beitrag zur PV und KV; restliche Lohnnebenkosten bleiben gleich.
Keine Aufwertung des Pensionskontos.
Das Zuverdiensteinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird mit 25% endbesteuert (Abzugssteuer).
Der Deckel für das begünstigte Einkommen ist noch zu klären.
Inkrafttreten ab 1.1.2026 und Evaluierung nach zwei Jahren.
Anmerkung
Dazu wurden vor gut 2,5 Jahren schon Ansätze entwickelt, die in etwa dem hier Dargestellten entsprechen und derzeit in der "Schublade" liegen.