Erstellt am 13.03.2025
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes, der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung.
Die Arbeit an der Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes wird fortgesetzt mit dem Ziel, ein neues Einkommensteuergesetz zu erlassen.
Angestrebt wird ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung.
Die Arbeitnehmerveranlagung soll unter anderem durch eine Prüfung der Höhe von z.B. Veranlagungsfreibetrag und Werbungskostenpauschale oder eine Reform der außergewöhnlichen Belastungen vereinfacht werden.
Im Sinne einer besseren Sichtbarkeit mit dem Ziel, positive Arbeitsanreize zu setzen, wird die Möglichkeit geprüft, die Negativsteuer unbürokratisch in die Lohnverrechnung zu integrieren.