Erstellt am 14.03.2025
Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten steigt von 5,1 auf 6,0%.
Zum Ausgleich wird die Rezeptgebühr eingefroren und die Arzneimittelobergrenze auf 1,5% des Nettoeinkommens gesenkt.
Es soll eine Krankenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte eingeführt werden.
Die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer wird geprüft.
Trinkgeldregelungen: Evaluierung und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für die Trinkgeldpauschale inkl. TRONC-Systeme.