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Pflegebonus: neutrales Entgelt bei der Altersteilzeit

Erstellt am 04.03.2024

Das BMAW hat mir vor kurzem mitgeteilt, dass man den Pflegebonus als "neutrale Leistung" betrachtet.

Das bedeutet ganz konkret, dass - soferne er als laufendes sv-pflichtiges Entgelt abgerechnet wird oder wurde - diese Leistung

  1. nicht im Durchschnitt der laufenden Bezügen für die letzten 12 Kalendermonate (Oberwert) sowie

  2. nicht in der Basis für den Unterwert (auf Altersteilzeitarbeitszeitausmaß umgerechneter 12-Kalendermonate-Schnitt) und

  3. auch nicht in der insoweit gesicherten SV-Beitragsgrundlage aufscheint.

Wird der Pflegebonus während einer bestehenden Altersteilzeit gewährt, so reduziert er auch nicht den bereits ermittelten Lohnausgleich (da er - wie geschildert - eine neutrale Leistung darstellt), weiters reduziert er daher auch nicht den altersteilzeitbedingten SV-Mehraufwand.

Der Grund für diese Interpretation, die mittels Weisung an die AMS-Stellen auch von ebendort wahrgenommen wird, liegt darin, dass nach Ansicht des BMAW kein "Mehraufwand" vorliegt, weil die damit verbundenen (Mehr-)Kosten auf Antrag rückerstattet werden (§ 2 EEZG).

Es soll hier wohl eine "Doppelförderung" vermieden werden.

Autor: Wilhelm Kurzböck