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WIKU-Serie: das Regierungsprogramm 2025 - 2029 und seine Auswirkungen auf die Personalverrechnung - Teil 13 – Geplante Änderungen im Arbeitsrecht

Erstellt am 20.03.2025

Schaffung von Sandboxes/Lern- und Experimentierräume unter Mitbestimmung des Betriebsrates (Rahmenbedingungen für eine neue Arbeitswelt).

Wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte zu neuen Arbeitszeitformen wie etwa 4-Tage-Woche und Vertrauensarbeitszeit

Regulierungsdichte im Arbeitsrecht evaluieren mit dem Ziel, Vereinfachungen zu erreichen. Verstärkte Möglichkeiten schaffen für den Wechsel von Teilzeit in Richtung Vollzeit.

Meldung der vereinbarten Arbeitszeit bei der Anmeldung bei der Sozialversicherung.

Anpassungen beim Thema „Lohndumping – Lohnkontrolle):

Anhebung der Effizienz bei Lohnkontrollen (Lohndumping) sowie Verbesserung bei der Durchsetzung von Strafen im Ausland.

  • Ausnahmen für kurze Dienstreisen.
  • Entlastung bei A1-Formularen etc.
  • Überarbeitung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Formularen (z.B. ZKO 3- und ZKO 4-Formulare).

Überprüfung des Mehrarbeitszuschlags auf seine Wirkung.

Prüfung der Möglichkeiten, auch arbeitnehmerähnlich Beschäftigte in Kollektivverträge einzubeziehen.

Bei Kündigungsfristen (§ 1159 ABGB) unstrittige KV-Ermächtigung schaffen.

Wochenendruhe (EuGH): Klarstellung, dass bisherige Rechtslage/-praxis beibehalten werden kann.

Bei Fortbildungen (§ 11b AVRAG): Überschießende Regelungen differenziert zurückführen.

Prüfung von Maßnahmen zur Reduktion der Verfahrenszeiten bei Arbeits- und Sozialgerichten.

Weiterentwicklung individuelles Beschäftigungsverbot (z.B. Tischlerin, Malerinnen).

Ehestmögliche Erarbeitung des UmsetzungsG der EU-RL Plattformarbeit in Österreich unter Einbindung der Sozialpartner, um Problemen durch Scheinselbständigkeit, algorithmisches Management und dgl. entgegenzutreten.

Autor: Wilhelm Kurzböck