Erstellt am 21.03.2025
Erhöhung des faktischen/gesetzlichen vorzeitigen Pensionsantrittsalters
Ein gesetzlicher Nachhaltigkeitsmechanismus wird eingeführt, um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.
Dieser Mechanismus sieht vor, dass, falls der vorgesehene Budgetpfad für Pensionsausgaben und die geplanten Kostendämpfungen – insbesondere durch eine steigende Beschäftigungsquote und ein dadurch höheres faktisches Pensionsantrittsalter – im Jahr 2030 gesamthaft nicht eingehalten werden können, verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Einhaltung dieses Pfades sicherzustellen.
Anpassung bei der Korridorpension ab dem Jahr 2026
Anhebung von 40 auf 42 Versicherungsjahre (auf 3 Jahre aufgeteilt)
Anhebung von 62. auf 63. Lebensjahr (auf 2 Jahre aufgeteilt)
Teilpension (ab 01.01.2026):
Ab individuellem Stichtag zeitliche Reduktion der Arbeitszeit; im Ausmaß der Reduktion wird der Teil des Pensionskontos geschlossen und die Pension zum dann zustehenden Zeitpunkt berechnet.
Im Korridor ab Pensionsstichtag bis 68 Jahre ist die komplette Schließung des Kontos möglich, dann wird die Gesamtpension aus der bestehenden Pension und dem noch offenen Pensionsteil gebildet.
Abschläge und dergleichen bleiben aufrecht.
Für Schwerarbeitspensionen gilt das Modell mit der Einschränkung, dass in der Schwerarbeit begründenden Tätigkeit keine weitere Arbeitsleistung erbracht werden kann.
Man kann die Altersteilzeit nur so lange in Anspruch nehmen, wie noch keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht.
Schwerarbeit: