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WIKU-Serie: das Regierungsprogramm 2025 - 2029 und seine Auswirkungen auf die Personalverrechnung - Teil 14 – Geplante Anpassungen bei der Pension und Altersteilzeit

Erstellt am 21.03.2025

Erhöhung des faktischen/gesetzlichen vorzeitigen Pensionsantrittsalters

  • Ein gesetzlicher Nachhaltigkeitsmechanismus wird eingeführt, um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten.

  • Dieser Mechanismus sieht vor, dass, falls der vorgesehene Budgetpfad für Pensionsausgaben und die geplanten Kostendämpfungen – insbesondere durch eine steigende Beschäftigungsquote und ein dadurch höheres faktisches Pensionsantrittsalter – im Jahr 2030 gesamthaft nicht eingehalten werden können, verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Einhaltung dieses Pfades sicherzustellen.

Anpassung bei der Korridorpension ab dem Jahr 2026

  • Anhebung von 40 auf 42 Versicherungsjahre (auf 3 Jahre aufgeteilt)

  • Anhebung von 62. auf 63. Lebensjahr (auf 2 Jahre aufgeteilt)

Teilpension (ab 01.01.2026):

  • Ab individuellem Stichtag zeitliche Reduktion der Arbeitszeit; im Ausmaß der Reduktion wird der Teil des Pensionskontos geschlossen und die Pension zum dann zustehenden Zeitpunkt berechnet.

  • Im Korridor ab Pensionsstichtag bis 68 Jahre ist die komplette Schließung des Kontos möglich, dann wird die Gesamtpension aus der bestehenden Pension und dem noch offenen Pensionsteil gebildet.

  • Abschläge und dergleichen bleiben aufrecht.

  • Für Schwerarbeitspensionen gilt das Modell mit der Einschränkung, dass in der Schwerarbeit begründenden Tätigkeit keine weitere Arbeitsleistung erbracht werden kann.

  • Man kann die Altersteilzeit nur so lange in Anspruch nehmen, wie noch keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht.

Schwerarbeit:

  • Überarbeitung der Schwerarbeit
  • Bewertung von schwerer Arbeit bei 45 Versicherungsjahren.
  • Entbürokratisierung der Schwerarbeit:
  • Dokumentationsaufwand vereinfachen.
  • Objektivierung der Kriterien auch unter Berücksichtigung der Geschlechter.
  • Aufnahme von Pflegeberufen in die Schwerarbeitspensionsregelung als Zeichen des Respekts und der Wertschätzung.
Autor: Wilhelm Kurzböck