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Zwischenstaatliche Sozialversicherung: Neue Service-Hotline für Fragen zum anzuwendenden Recht

Erstellt am 07.04.2025

ÖGK-Newsletter Nr. 3/März 2025

Gute Nachrichten für international tätige Betriebe: Seit März 2025 betreibt die Österreichische Gesundheitskasse unter der Telefonnummer +43 5 0766-6100 eine neue, bundesweite Service-Hotline für alle Anliegen rund ums anzuwendende Recht in der zwischenstaatlichen Sozialversicherung (SV).

Nähere Infos dazu finden Sie hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.904504&portal=oegkdgportal

Autor: Wilhelm Kurzböck