Erstellt am 08.04.2025
BFG vom 31.03.2025, RV/3100513/2024
So entschied das Bundesfinanzgericht:
Eine aus Anlass des Todes eines Arbeitnehmers an die Rechtsnachfolger geleistete Pensionsabfindung kann eine Entschädigung gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 darstellen und gemäß § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 über Antrag auf drei Jahre verteilt werden.
Anmerkung
Ob eine Amtsrevision erhoben wird oder nicht, bleibt noch abzuwarten. Die Revision wurde jedenfalls vom BFG zugelassen.