Erstellt am 12.05.2025
Was ist als wesentliches eigenes Betriebsmittel einer freien Dienstnehmerin bzw. eines freien Dienstnehmers anzusehen? Können Wissen, Know-how, Kenntnisse oder Fähigkeiten, die jemand in das Unternehmen einbringt, als Betriebsmittel angesehen werden? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie nachstehend verlinkten ÖGK-Artikel aufbereitet:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.904936&portal=oegkdgportal
WIKU-Anmerkung:
Ergänzt werden sollte meiner Ansicht nach der Hinweis, dass sich die "Geringwertigkeitsgrenze" (€ 1.000,00) für die Zwecke der Beurteilung der wesentlichen Betriebsmittel nicht auf das einzelne Arbeitsmittel bezieht, sondern auf alle zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel (also anders als bei der steuerlichen Bewertung; siehe dazu auch VwGH vom 19.11.2024, Ra 2024/08/0034 = WPA 6/2025, Artikel Nr. 125/2025).