Erstellt am 27.05.2025
BFG vom 07.01.2025, RV/7101397/2024
§ 16 Abs. 1 Z 7a EStG 1988
So entschied das BFG:
Schafft ein Arbeitnehmer „ergonomisch geeignetes Mobiliar“ für sein Homeoffice an, so kann er die Anschaffungskosten bis zum Höchstbeitrag von € 300,00 im Anschaffungsjahr steuerlich geltend machen, wenn er in Bezug auf dieses Jahr mindestens 26 „reine Homeoffice-Tage“ nachweisen kann (§ 16 Abs. 1 Z 7a EStG 1988).
Liegen die Anschaffungskosten betraglich darüber, so kann der Überschreitungsbetrag im jeweiligen Folgeveranlagungsjahr auch nur dann geltend steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn auch in diesem Zeitraum mindestens 26 reine „Homeoffice-Tage“ vorlagen.