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Angemessenheit bei der Schmutzzulage - VfGH hat Behandlung der Beschwerde gegen BFG-Erkenntnis abgelehnt

Erstellt am 29.05.2025

Der VfGH hat die Beschwerde, die gegen das BFG-Erkenntnis 10.05.2024, RV/6100246/2023 = WPA 15/2024, Artikel Nr. 388/2024 betreffend die "bescheidenen Beträge" der Angemessenheit bei der Schmutzzulage erhoben wurde, abgelehnt.

Dies kann man lesen, wenn man in der FINDOK das BFG-Erkenntnis aufruft. Im RIS ist derzeit dazu noch leider noch nichts zu finden.

Daher ist derzeit offen, ob der Fall beim VwGH weiterverhandelt wird (also, ob der Fall "abgetreten" wurde).

Die laufende Beschwerde beim VfGH war ja mit ein Grund dafür, dass die Betragsstaffelung aus dem LStR-Wartungserlass nicht in den endgültigen LStR-Wartungserlass mitaufgenommen wurde.

Für die LV-Praxis wäre es aber dennoch immens wichtig, eine Aussage des BMF zu erheischen, wie wir mit der Schmutzzulage aktuell umgehen sollen, ob zB die Beträge aus dem Wartungserlass-Entwurf von der Prüfung akzeptiert werden. Man hört da mitunter höchst unterschiedliche Dinge.

Wir sind und bleiben hier jedenfalls dran.

Autor: Wilhelm Kurzböck